Uranwaffen: Das Problem

Uranwaffen gelten nicht als Nuklearwaffen, sondern werden als konventionelle Waffen klassifiziert. Sie bestehen hauptsächlich aus abgereichertem Uran (DU, depleted uranium), einem radioaktiven und chemisch toxischen Schwermetall, dessen Dichte 1,7 Mal größer ist als die von Blei. DU ist ein Nebenprodukt bei der Anreicherung von Uran für nukleare Brennstoffe und Waffen. Aufgrund der hohen Dichte von Uran, hat es die Eigenschaft als panzerdurchdringendes Geschoss verarbeitet werden zu können. Daher findet das giftige Metall Verwendung beim Militär und der Entwicklung neuer Waffensysteme.

Die USA, Großbritannien, Russland, China, Frankreich und Pakistan stellen Uranwaffen her. Von 14 weiteren Staaten weiß man, dass sie zumindest Uranwaffen lagern. Soweit bekannt, wurden diese Waffen bisher nur von zwei Staaten definitiv eingesetzt: den USA und Großbritannien. Dabei wurden große Mengen DU im Irak und auf dem Balkan verschossen. Wenn DU-Geschosse oder Durchstoßkörper auf gepanzerte Oberfläche treffen, verbrennen sie durch die hohen Temperaturen, die bei dem Aufprall entstehen. Dadurch entsteht ein sehr feiner Staub, der radioaktiv und chemisch toxisch ist. Über die Nahrung und Atmung wird dieser giftige Staub vom Körper aufgenommen. Im Körper richten die Strahlung und das chemische Gift gravierende Schäden an. Es kann zur Verursachung vieler Krankheiten kommen: Veränderung und Beschädigung des Erbguts, Fehlentwicklungen des menschlichen Körpers im Mutterleib, Störung der Fruchtbarkeit bei Mann und Frau, Krebserkrankungen bei fast allen Organen, Nierenversagen und Verhaltensauffälligkeiten.

Auch Geschosse, die ihr Ziel verfehlen, korrodieren nur sehr langsam, geben ihre Toxizität an Grundwasser und Boden ab und vergiften somit die Umwelt und Menschen. Der Einsatz von DU schafft eine langfristige Gesundheitsbedrohung für Zivilisten und Militär gleichermaßen, behindert den Wiederaufbau durch Konflikte verwüsteter Gebiete, verbreitet Angst und lässt sich nur schwierig und unter hohen Kosten entfernen. Die Eigenschaften von DU-Waffen machen es unmöglich verseuchte Orte, an denen sie abgefeuert wurden, komplett zu dekontaminieren. Auch ohne einen speziellen Verbotsvertrag, läuft der Einsatz von DU-Munition mit seinen Folgen geltenden Standards des Humanitären Völkerrechts, des Menschenrechts- und Umweltschutzes zuwider. Hier setzen Bemühungen von ICBUW für eine Ächtung dieser Waffen und die Bewältigung ihrer Konsequenzen für Mensch und Umwelt an. Konkret werden das Unterscheidungsgebot des Humanitären Völkerrechts, das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt, speziell auf Schutz vor toxischen Substanzen, und, insbesondere, der Vorsorgeansatz (precautionary principle/approach) verletzt.