Mit Blick auf die kommende Diskussion während der 73. Sitzungsperiode der UN-Generalversammlung, die am 18.September 2018 begann, erreichten den Generalsekretär zehn Staatenberichte von Regierungen und der Bericht der International Atomic Energy Agency (IAEA), die sich über das Thema bis zum 15. Mai 2018 äußern konnten. Dass nur zehn Berichte eingegangen sind, zeugt keinesfalls von wenig Interesse. Die meisten Berichte werden erst nachträglich eingereicht. So waren es 2016 neun Berichte, die eine Stellungnahme enthielten. Der neuen Resolution stimmten 2016 im Nachgang sodann sogar 151 Staaten zu.
Folgende machten von einer schriftlichen Stellungnahme Gebrauch: Brunei, Kuba, Jordanien, Madagaskar, Mexiko, die Niederlande, der Oman, Peru, Katar und die Ukraine.
Brunei erkennt das hohe Gesundheits- wie auch Umweltrisiko an. Brunei selbst besitzt keine Munition oder Waffen, die abgereichertes Uran enthalten. Obwohl Brunei selbst nicht von der Wirkung des abgereicherten Urans betroffen ist, sehen sie sich bereit anderen Ländern zu helfen und Maßnahmen einzuführen, die die Wirkung von DU mildern können. Diese Maßnahmen sind sie bereit in Zusammenarbeit mit der WHO oder IAEA voranzutreiben.
Kuba bekräftigt seine Stellungnahme von 2016, dass das Gesundheitsrisiko und auch das Umweltrisiko durch den Gebrauch von abgereichertem Uran nicht geleugnet werden kann, weshalb weitere Untersuchungen nötig sind. Besondere Unterstützung wird dazu von Mitgliedsstaaten benötigt, die DU verwendet haben und darüber dringend eine Auskunft erteilen sollten. Zudem ist es inkonsequent, DU im Militärsektor ohne Einschränkungen zu nutzen, obwohl in anderen Bereichen deutliche Einschränkungen bestehen. Kuba unterstützt somit jede Maßnahme ein Verbot von DU-Waffen und Munition durchzusetzen.
Auch Jordanien, welches allgemein durch seine friedensorientierte Politik bekannt ist, festigt durch die neue Stellungnahme seine Haltung gegenüber dem Gebrauch von abgereichertem Uran. Denn obwohl es sich bei der Verwendung dieses Mittels um abgereichertes Uran handelt, besitzt es über 60 Prozent der Radioaktivität von Uran. Diese Tatsache spricht unweigerlich für ein Verbot dessen Verwendung. Außerdem drängt die Regierung Jordaniens, wie auch die Kubas, zu einer Stellungnahme der Mitgliedsstaaten, die von DU-Waffen und Munition Gebrauch gemacht haben.
Die Tatsache, dass der Inselstaat Madagaskar den Atomwaffenverbotsvertrag 2017 und als einer der ersten Staaten 1970 auch den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnete und selbst keinerlei atomare Waffen besitzt, unterstreicht die negative Haltung in Bezug auf den Gebrauch von DU anderswo.
Mexiko steht weiterhin für den friedlichen Verwendungszweck von abgereichertem Uran ein, den Bereich Gesundheit, Forschung, Industrie und Stromproduktion betreffend. Schon 2016 plädierte Mexiko für mehr Sicherheit in der Welt, die nicht nur Waffen erzielt werden kann, sondern nur auf der Basis von Recht, Solidarität und Kooperation. Außerdem bewacht eine eigene Kommission streng den Import und Export von DU und kann bestätigen, dass Mexiko kein abgereichertes Uran in Waffen oder Munition verwendet.
Die niederländische Regierung knüpft an ihre Stellungnahme von 2016 an und betont, dass das niederländische Militär keine DU-Munition oder Waffen verwendet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Militär in multinationalen Missionen mit DU in Kontakt kommt und damit operieren muss. Die dort eingesetzten Soldaten stehen jedoch immer unter genauer Beobachtung, ob und wie sich ihr gesundheitliches Wohlbefinden verändert.
Peru plädiert DU nur in Einzelfällen zu verwenden. Der Oman erklärt weiterhin, dass die einzige Lösung eine vollständige Eliminierung aller Nuklearwaffen sei. Auch für den möglichen friedlichen Verwendungszweck ist abgereichertes Uran im Oman nicht einmal vorhanden.
Nachdem 2016 von Katar ein gänzliches Verbot von DU-Waffen und Munition gefordert wurde, stellt das Emirat weiterhin starke Forderungen. Zum einen müssen Mitgliedsstaaten, die DU verwendet haben, die anderen entschädigen, zum anderen braucht es weiterer Forschung, deren ausgewertete Daten mit bisher Gesammelten überall zugänglich gemacht werden müssen.
Die Ukraine besitzt und verwendet abgereichertes Uran nicht. Die Verwendung von niedrig angereichertem Öl (weniger als 20 Prozent Uran) wird nur in Instituten zur Forschung an Kernreaktoren verwendet und ist mit nationalem Recht, wie auch mit internationalen Anforderung, einschließlich denen der IAEA, vereinbar.
Die IAEA wiederholt erneut ihre Stellung von 2016. Bei dem Fund von Munitionsfragmenten in Kriegsgebieten, die DU enthielten, wurde ein potentielles Risiko festgestellt, wenn man in Kontakt mit der radioaktiven Substanz gerät. Diesem Risiko sollte durch Maßnahmen wie Sammlung, Lagerung und Beseitigung der Fragmente entgegengewirkt werden.
Im Allgemeinen lässt sich bei den bisherigen Berichten, die den Generalsekretär erreichten, eine starke Tendenz entdecken: Die Regierungen sind sich im Klaren darüber, dass abgereichertes Uran sich negativ auf die Umwelt und auch auf die Gesundheit allen Lebens auswirkt. Die Bereitschaft weitere Forschungen anzustellen ist groß. Abzuwarten bleibt nun, wie sich andere Regierungen äußern werden und welche Diskussionen während der diesjährigen Generalversammlung aufkommen werden.
Die schweizerische Fachstelle für den Schutz der Bevölkerung vor atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen und Gefahren, das Labor Spiez, Kollaborationspartner der IAEA, reagierte auf Anfrage der Vereinten Nationen und äußerte nach Untersuchung von Bodenproben in kontaminierten Gebieten, dass ein Gesundheitsrisiko nicht über den Luftweg besteht, sondern über die Nahrungsaufnahme. Deshalb sollten Langzeitfolgen von DU-Munition im Hinblick auf das Grundwasser verfolgt werden.
Als weiterer Ausdruck diesen Trends diskutiert die US Air Force auch den Ersatz von DU-Munition durch das Metall Wolfram. Im Allgemeinen gibt es verschiedene Diskussionstendenzen, die Themen Umwelt und bewaffnete Konflikte mit Hilfe des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), des Menschenrechtsrates (HRC) und der International Law Commission (ILC) zu verbinden.