Der Fall Henri Friconneau – ein Durchbruch in der (französischen) DU-Rechtsprechung (?)

27. Juli 2020 Allgemein, Artikel, ICBUW, Instagram
La cour d'appel de Rennes Jean lenavetier / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ec/Parlement_de_Bretagne-2006.jpg

Laut Berichten von Marianne und La Voix du Gendarme, konnte Laurette Friconneau, die Witwe des Kapitäns der Gendarmerie Henri Friconneau vor Gericht nachweisen, dass ihr Ehemann an den Folgen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran (DU) verstarb. In einem kurzen Videostatement, das von La Voix du Gendarme  am 31.12.2019 auf YouTube mit dem Titel ,,Die Witwe eines Gendarmen, der in Folge einer Exposition mit Uran im Kosovo verstarb, berichtet‘‘ erschien, beschreibt sie die plötzliche Erkrankung ihres Ehemannes:

,,Im April 2014  beklagte sich mein Ehemann über Schmerzen im Bein, ich dachte es wäre der Ischiasnerv. Daraufhin ist er zum Arzt gegangen, der ihm entzündungshemmende Medikamente für einen Monat gab. Da es nicht weg ging, wurde er geröntgt und  man fand Sarkome, die seinen ganzen Körper befallen hatten, doch es war schon zu spät. Man gab ihm noch drei bis sechs Monate. Er hat ein Jahr durchgehalten, aber er starb unter bedrückenden Bedingungen.‘‘ (Übersetzung E.B.)

Weiterhin wirft sie Armee und Gendarmerie vor, diese seltenen Fälle von Erkrankungen zu kennen. Sie fordert bessere Antworten und Unterstützung für betroffene Familien:

,,Obwohl es zu Anfang nicht mein Ziel war, will ich, dass man das Bewusstsein erlangt, dass es Menschen gibt, die aufgrund einer Krebserkrankung gestorben sind, von der sie nicht wussten. Außerdem gibt es Familien, die Antworten wollen und Unterstützung benötigen.‘‘ (Übersetzung E.B.)

Der verstorbene Henri Friconneau war seit 1982 bei der französischen Gendarmerie als Unteroffizier und dann als Offizier tätig. Ab dem 22. Februar 2000 wurde er im Rahmen eines Auslandseinsatzes unter der NATO-Flagge für Überwachungen und Ermittlungen bei der KFOR (Kosovo Force)  im ehemaligen Jugoslawien mit Sitz in Mitrovica (jetzt Kosovo) eingesetzt und kehrte am 21. August 2000 nach Frankreich zurück. Das Gebiet um Mitrovica wurde 1999 von der NATO mit Uranmunition bombardiert – eins der Ziele war die Kasernenanlage der serbischen Armee, wo Friconneau einige Monate später stationiert war. Auf diesen Aufenthalt sei die Erkrankung und der Tod (2015) des Offiziers zurückzuführen.

Vier Jahre dauerte der Prozess an, bis die Gerichtsentscheidung feststand – mit Hilfe der Anwältin Véronique Rachet-Darfeuille konnte die Witwe von Herrn Friconneau nachweisen, dass seine Krankheit bzw. die Todesursache (Angiosarkom) auf den Einsatz im Kosovo und vor allem auf  DU-Reste auf dem Gebiet der Kaserne, wo er während dieser Zeit untergebracht war, zurückzuführen ist.

Am 21. Juni 2019 fällte la cour d’appel de Rennes die Entscheidung. Die „cour d’appel“ ist das Gericht der zweiten Instanz. Sie bestätigt entweder das erstinstanzliche Urteil oder verwirft es, daher erklärt sie es für nichtig oder urteilt von Grund auf neu. Infolge dieses Urteils wurde der Witwe, Laurette Friconneau, eine Ehegattenrente für Hinterbliebene anerkannt, die ihr zuvor vom Verteidigungsministerium verwehrt wurde.

Henri Friconneau wurde die Ehrung ,,Mort pour la France‘‘ zuteil, mit der sein Name auf dem Denkmal für im Auslandeinsatz gefallene Gendarmen niedergeschrieben wird, das sich im 15. Arrondissement in Paris, im Park André Citroen  befindet.

Zur Kausalität stellte das Gericht fest:

,,Alors que l’angiosarcome primaire du coeur est statistiquement particulièrement exceptionnel pour représenter 0,00002 % des cancers et qu’G X n’a pas subi de traitement de radiothérapie, n’a pas travaillé en étant exposé au chlorure de vinyle monomère et n’a pas présenté de maladies génétiques telle que recensées ci-avant, il doit être retenu compte tenu des données médicales actuelles que son exposition à l’uranium au Kosovo a provoqué l’affection en cause et ayant mené à son décès.“

Übersetzung E.B. (in etwa):

,,Da ein primäres Angiosarkom des Herzens statistisch besonders außergewöhnlich ist und nur 0,00002 % der Krebserkrankungen darstellt, G X keine Radiotherapie erhalten hat, während seiner Tätigkeit keinem Vinylchlorid ausgesetzt war und keine genetischen Krankheiten aufwies, kann angesichts der vorliegenden medizinischen Daten angenommen werden, dass die Exposition mit im Kosovo befindlichen Uran das Leiden verursacht und zu seinem Tod geführt hat.‘‘

ICBUW verfolgt aufmerksam die aktuellen Entwicklungen um den Fall von Herrn Friconneau. Die Anerkennung eines kausalen Zusammenhangs zwischen Munition mit abgereichertem Uran und  gesundheitlichen Problemen und Erkrankungen wie z.B. Krebs, die bei Menschen in Einsatzgebieten auftreten, ist von größter Bedeutung. Eine solche Anerkennung ermöglicht es  den Betroffenen ihre Schadensersatzansprüche vor Gericht durchzusetzen und so zumindest teilweise Gerechtigkeit zu erlangen. Mit dieser Entscheidung folgt man in Frankreich dem NATO-Land Italien, wo der Zusammenhang zwischen Krankheiten und Uranmunition mehrfach vor Gericht bestätigt wurde (obwohl dieser von der NATO selbst abgelehnt wird). Zahlreiche Studien und wissenschaftliche Arbeiten bestätigen die gefährlichen Auswirkungen von DU-Munition auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Die Entscheidung des Gerichts in Rennes ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Schädlichkeit von Uranwaffen und daraus resultierender Ansprüche ihrer Opfer. Wir hoffen, dass der Fall von Henri Friconneau zu einem Meilenstein in der französischen Rechtsprechung zu DU wird.

 

(Ilia Kukin und Eliah Buchholz)