Meine Geschichte – Ein Jahr später: Neue Beweise und ein anhaltender Kampf um Anerkennung

20. März 2026 Artikel, Blog-Beiträge

Als meine persönliche Geschichte erstmals auf der Website der ICBUW unter dem Titel „Meine Geschichte: Von Herzinfarkten zum Kampf für die Wahrheit – Dragoș Nicolae Ghiță“ veröffentlicht wurde, beschrieb ich, wie Jahre nach meinen Einsätzen im Irak und in Afghanistan als rumänischer Unteroffizier eine Reihe schwerwiegender Gesundheitsprobleme begann.

Damals blieb die zentrale Frage unbeantwortet: Was hatte den medizinischen Zusammenbruch verursacht, der begann, während ich noch im Dienst war?

Seitdem sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgetaucht, und der Fall ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer institutioneller Ebene behandelt worden.

Wissenschaftliche Erkenntnisse

Unabhängige Laboranalysen, die am Horia-Hulubei-Nationalinstitut für Physik und Kerntechnik (IFIN-HH) in Rumänien durchgeführt wurden, haben in biologischen Proben das Vorhandensein mehrerer giftiger und potenziell radioaktiver Elemente nachgewiesen. Darunter befanden sich Uran, Blei, Cadmium, Cäsium, Strontium, Iridium und mehrere andere Schwermetalle.

Um die toxikologische Bedeutung dieser Befunde zu klären, wurden die Ergebnisse von Professor Dr. Jovica Jovanović, einem Spezialisten für Arbeitsmedizin, ausgewertet. Sein Gutachten bestätigte, dass mehrere der nachgewiesenen Elemente unter die Karzinogenitätsklassifikationen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) fallen und dass eine chronische Exposition gegenüber solchen Substanzen plausibel zu schweren hämatologischen Störungen sowie anderen Krebsarten beitragen kann.

Zusätzliche Analysen von Professorin Dr. Antonietta Gatti konzentrierten sich auf nanotoxikologische Mechanismen. Ihre Arbeit identifizierte anorganische Partikelstrukturen, die mit der Exposition gegenüber militärischen Verbrennungsumgebungen bei hohen Temperaturen vereinbar sind. In der wissenschaftlichen Literatur wird diese Art der Partikelbelastung mit chronischen entzündlichen und hämatologischen Prozessen sowie mit bestimmten Krebsarten in Verbindung gebracht.

Der Kontakt zu Professorin Gatti und die Möglichkeit, diese Analyse durchzuführen, wurden dank der Unterstützung und Anleitung der ICBUW-Ko-Vorsitzenden Ria Verjauw ermöglicht, die sich intensiv an internationalen Bemühungen zur Dokumentation gesundheitlicher Folgen im Zusammenhang mit militärischer Kontamination beteiligt hat.

Zusammengenommen liefern diese drei Ebenen von Belegen – Labornachweis, toxikologische Bewertung und nanopathologische Analyse – einen schlüssigen wissenschaftlichen Rahmen, der auf eine langfristige Exposition gegenüber komplexen toxischen Partikeln hindeutet.

Die Reaktion der Behörden in Rumänien

Trotz dieser wachsenden Zahl wissenschaftlicher Belege reagierten die rumänischen Behörden nur zögerlich.

Die Zentrale Militärmedizinische Expertenkommission des rumänischen Verteidigungsministeriums erkannte schließlich die Schwere meiner Erkrankung an und sprach mir den Grad II der Erwerbsunfähigkeit zu. Die Kommission weigerte sich jedoch, den berufsbedingten Ursprung der Erkrankung anzuerkennen, obwohl umfangreiche Unterlagen vorgelegt worden waren, darunter der IFIN-HH-Bericht, das toxikologische Gutachten und ein detaillierter technischer Bericht, in dem die vermuteten Expositionsmechanismen beschrieben wurden.

Diese teilweise Anerkennung – Erwerbsunfähigkeit ohne Zurechnung zum Beruf – ist zum zentralen Streitpunkt in den laufenden Gerichtsverfahren geworden.

Ein Fall, der auf europäischer Ebene behandelt wurde

Parallel zu den nationalen Verfahren wurde der Fall durch die beim Petitionsausschuss eingereichte Petition Nr. 0381/2025 vor das Europäische Parlament gebracht.

Die Petition äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzvorschriften innerhalb militärischer Systeme, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/391/EWG und der Richtlinie 2004/37/EG zum Schutz vor krebserregenden Stoffen.

Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess war die strukturierte Stellungnahme, die der Europäischen Kommission nach deren erster Antwort vorgelegt wurde. Diese Antwort wurde mit Unterstützung von Experten der Europäischen Organisation der Militärverbände und Gewerkschaften (EUROMIL) sowie unter Anleitung und mit Beiträgen des ICBUW-Ko-Vorsitzenden Professor Manfred Mohr ausgearbeitet. Sie trug dazu bei, deutlich zu machen, dass die formale Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften nicht automatisch deren wirksame Durchsetzung in der Praxis garantiert.

Insbesondere die Unterstützung durch den EUROMIL-Präsidenten Emmanuel Jacob war entscheidend für die Ausgestaltung der Antwort, die es letztlich ermöglichte, die Petition zur weiteren Prüfung offen zu halten.

Prof. Manfred Mohr und Dragos Nicolae Ghita beim ICBUW-Workshop

Internationale Aufmerksamkeit und Verfahrensänderungen

Der Fall hat auch die Aufmerksamkeit mehrerer internationaler Akteure auf sich gezogen, die sich mit den Risiken einer toxischen Belastung im militärischen Umfeld befassen. Die ICBUW hat die Entwicklungen aufmerksam verfolgt, und Gespräche mit Experten und Organisationen, die sich mit Fragen der Arbeitsmedizin innerhalb der Streitkräfte beschäftigen, haben dazu beigetragen, das Problem stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Eine konkrete Entwicklung folgte auf diese erhöhte Aufmerksamkeit. Ende 2025 änderte das rumänische Verteidigungsministerium seine internen Verfahrensregeln und führte eine Bestimmung ein, die es Militärangehörigen ermöglicht, den Verdacht auf eine Berufskrankheit direkt zu melden. Zuvor wurde die Einleitung solcher Verfahren effektiv von institutionellen Strukturen kontrolliert, was es für betroffene Personen extrem schwierig machte, eine Untersuchung in Gang zu setzen.

Obwohl diese Änderung eine potenziell wichtige Verfahrensverbesserung darstellt, bleibt unklar, ob der neue Mechanismus in der Praxis effektiv funktionieren wird.

Eine ungeklärte Frage

Heute wird der Fall gleichzeitig an zwei Fronten weiterverfolgt: als Rechtsstreit vor nationalen Gerichten und als laufende institutionelle Untersuchung auf europäischer Ebene.

Die übergeordnete Frage, die dieser Fall aufwirft, geht über meine persönliche Situation hinaus. Es geht darum, ob die europäischen Arbeitsschutzvorschriften wirksam auf Militärangehörige angewendet werden, die während Auslandseinsätzen möglicherweise giftigen Substanzen ausgesetzt waren.

Bei vielen Veteranen in verschiedenen Ländern treten schwere Erkrankungen erst Jahre nach ihrer Rückkehr aus Konfliktgebieten auf. Wenn Expositionsregister, Langzeitüberwachungssysteme und transparente Untersuchungsmechanismen fehlen, wird es äußerst schwierig, den berufsbedingten Charakter dieser Erkrankungen nachzuweisen.

Aus diesem Grund geht die Suche nach Antworten weiter.

Dragos Nicolae Ghita

Member, ICBUW-Lenkungsgruppe