DU für Panzer der Bundeswehr? Antworten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

1. Mai 2016 Artikel, Blog-Beiträge

Im Sommer 2015 wurde die Fusion des Rüstungsunternehmens Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter bekannt. Da Frankreich Uranwaffen besitzt und den UN- Resolutionen gegen diese Waffengattung grundsätzlich nicht zustimmte, besteht die Gefahr, dass die geplanten neuen Panzer des fusionierten Unternehmens mit Panzer und Bunker brechenden Waffen aus abgereichertem Uran ausgestattet werden.

Eine mögliche DU-Ausstattung von (deutschen) Panzern wurde im Zusammenhang des Rüstungswettbewerbs mit Russland bereits öffentlich diskutiert.

ICBUW- Deutschland stellte deswegen im Oktober 2015 folgende Fragen an den Petitionsausschuss:

….bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 8. September 2015 zu unserer Petition für die Ächtung von Uranwaffen (Pet 3-18-05-054-014400) hätten wir noch einige Nachfragen……..

Da in diesem Jahr der ehemalige Leiter des Planungsstabes des Verteidigungsministeriums Hans Rühle öffentlich für die Ausstattung von deutschen Panzern mit Uranmunition eintrat, ist die Aufmerksamkeit der Friedensbewegung zu diesem Thema groß. Auch wenn die SPD die Modernisierung deutscher Panzer mit Uranwaffen öffentlich abgelehnt hat, befürchten wir, dass möglicherweise durch die Fusion des Panzerherstellers Krauss Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter zukünftig ein deutsch-französisches Panzermodell mit Uranwaffentechnik entwickelt werden könnte. In Frankreich sind Uranwaffen üblich und deutsche Politiker und Gremien könnten sich möglicherweise durch die gemeinsame deutsch-französische Verantwortung nicht mehr an frühere Absprachen oder Verlautbarungen gegen Uranwaffen verpflichtet fühlen. Können Sie hierzu Stellung beziehen? Können Sie uns beantworten, ob deutsche Gesetze oder Entscheidungen der deutschen Regierung bei einer Fusion und möglicher Auslagerung der Produktion nach Frankreich noch greifen? …..

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie antwortete am 19. April 2016:

Betreff: Pet 3-18-05-054-014400

….zur Frage der Verwendung von abgereichertem Uran in der Munition der Bundeswehr nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:

  • Die Bundeswehr besitzt keine Munition, die abgereichertes Uran ( Depleted Uranium (DU) ) im Wirkteil enthält.

  • Das Bundesverteidigungsministerium hat derzeit keine Pläne, DU-Geschosse zu beschaffen.

  • Es ist nicht beabsichtigt, Gefechtsfahrzeuge des Heeres mit DU-Munition auszurüsten.

  • Grundsätzliche Regelungen/Weisungen zur Verwendung von DU-Munition existieren nicht.

Die Fusion des Unternehmens Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Unternehmen Nexter ändert nicht deutsche gesetzliche Bestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen …..

Was bedeuten diese Antworten?

  • Zunächst einmal hört es sich gut an, dass es keine Pläne zur Beschaffung von DU-Waffen gibt und dass es nicht beabsichtigt ist, die Bundeswehr damit auszurüsten. Wir hoffen, dass wir an diesem Punkt nicht enttäuscht werden, denn es gibt durchaus zwiespältige Erfahrungen mit dem Wirtschaftsministerium. So äußerte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hinsichtlich der Rüstungsexporte an Drittstaaten für das Forum Eine Welt im Newsletter vom Mai 2015, dass es eine restriktive Handhabung geben würde. Die Zahlen der Ausfuhren belegen jedoch, dass das Gegenteil der Fall war. Rüstungsexporte an Drittstaaten sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Für Interessierte gibt es einen Zusammenfassenden Bericht mit Exportzahlen, die im Februar 2015 von Jan van Aken (MdB, Linke) von der Regierung erfragt wurden. Auch im Rüstungsexportbericht 2015 der Fachgruppe Gemeinsame Konferenz, Kirche und Entwicklung werden auf Seite 55 die Exporte an Länder mit problematischer Menschenrechtslage thematisiert. Wenn bei den Rüstungsexporten derartig dreist gelogen wird, dann besteht das Risiko, dass auch der Zusage keine Uranwaffen für die Bundeswehr zu beschaffen, nicht zu trauen ist.

  • Angeblich gibt es keine grundsätzlichen Regelungen und Weisungen zur Verwendung von Uranwaffen. Heißt das, dass gesetzliche Bestimmungen, die Uranwaffen betreffen auch nicht unterlaufen werden können, weil es sie nicht gibt?

  • Es stellt sich die Frage, warum die Bundeswehr im Gegensatz zum französischen oder britischen Heer keine Uranwaffen für die eigenen Bestände angeschafft hat. In den 70ziger und 80ziger Jahren gab es dazu durchaus ernsthafte Erwägungen: Der ehemalige Vorsitzende des Bundeswehrverban­des, Bernhard Gertz, erklärte, nach seinen Erkenntnissen habe die Bundeswehr Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre auch selbst erwogen, „solche panzerbre­chende DU-Munition zu beschaffen. […] Es hat damals ei­ne Auseinandersetzung gegeben zwischen dem Führungsstab des Heeres, zwischen den Rüstern und den Strahlen­schutzverant­wortli­chen im BMVg. Im Ergebnis ist dieser Streit vor dem Hintergrund des Umweltrisikos zu Gunsten der Strahlenschützer ausgegangen und deswegen hat die Bundeswehr die Munition nicht beschafft“.

  • Ganz sicher haben auch die starke Friedensbewegung Anfang der 80ziger Jahre und die Anti-AKW Bewegung zu dieser Entscheidung beigetragen. Deshalb bleibt es nach wie vor wichtig, das Thema Uranwaffen offensiv in die Öffentlichkeit zu bringen und Diskussionen bzw. Entwicklungen zu dieser Thematik aufmerksam zu verfolgen.