Keine Ächtung von Uranwaffen durch den Deutschen Bundestag – Stellungnahme von ICBUW-Deutschland

8. Juni 2016 Artikel, Blog-Beiträge, ICBUW, Stellungnahmen

Stellungnahme von ICBUW Deutschland zum Beschluss des Deutschen Bundestages über die Petition zur Ächtung von Uranmunition und im speziellen zur Beschlussempfehlung und Begründung des Petitionsausschusses.

Am 3. Mai 2016 erhielt ICBUW die Antwort auf die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereichte Petition zur nationalen Ächtung von Uranwaffen vom 28. April 2016.
Demnach hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Petition:

1. „Der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium der Verteidigung – zu überweisen, soweit sie auf die Notwendigkeit der weiteren Erforschung von Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Uranmunition hinweist.
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Damit folgt er der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/8097). dessen Begründung beigefügt ist.“

Wir bedauern, dass der Deutsche Bundestag nicht auf die eigentliche Petition und die darin enthaltenen Forderungen und Begründungen eingegangen ist.
Besonders alarmierend finden wir dabei die grundlegende Haltungsänderung des Deutschen Bundestages, wie sie aus der schriftlichen Begründung hervorgeht. Bereits 2011 lieferte der Bundestag eine Begründung zu einer, unserer Petition vorausgehenden Petition zur Ächtung von Uranmunition (BT-Drucksache). In der Begründung von 2011 ist noch von einer „potentiellen Bedrohung“ durch Urandioxide, Aerosole (Plutoniumoxid) und Schwermetalle, sowie von deren expliziten Wirkungsmöglichkeiten die Rede. Gleichzeitig wurde noch auf eine Ergebnis-Diversität und „Uneinigkeit“ der Studien der UNEP, IAEA und WHO hingewiesen und zwei Studien genannt, die für menschen- und umweltbelastende Folgen von DU-Munition sprechen (UNEP März 2013, Bosnien ; Royal Society/Lloyd-Bericht 2004, Golfkrieg). In der aktuellen Begründung der Antwort zu unserer Petition 2016 hingegen konstatiert der Bundestag keinerlei schädliche Wirkung von Uranmunition und zieht hierzu eine selektive Auswahl der Studien zum Thema Uranmunition und deren Folgen heran, die ausschließlich für die Verharmlosung der Auswirkungen von Uranwaffen sprechen. Auf Studien, die die Schädlichkeit von Uranwaffen eindeutig nachweisen, wie in unserer Petition ausführlich aufgezählt, wird vom Bundestag in seiner Begründung in keiner Weise eingegangen. Diese Beweisführung halten wir für nicht nachvollziehbar und einseitig (politisch) beeinflusst. (siehe auch den ausführlichen Kommentar)
Indem der Bundestag konstatiert, dass weitere Forschung zur Schädlichkeit von DU-Munition notwendig ist, ebenso wie seit dem Kosovo-Einsatz der Bundeswehr 1999 Schutzmaßnahmen für Bundeswehrsoldaten durchgeführt werden, zeigt sich, dass nicht einmal die Regierung von der Unschädlichkeit von Uranmunition vollständig überzeugt ist. Deshalb sehen wir es als eindeutige Verletzung des Vorsorgeprinzips, dass sich die exekutiven und legislativen Organe des Bundes nach wie vor nicht für eine Ächtung und Nichtanwendung von Uranwaffen einsetzen.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern (wenn überhaupt) das Thema Uranwaffen in den zur Überweisung angegebenen Ressorts weiterbehandelt wird und mit welchem Ergebnis. Der Einbezug der Zivilbevölkerung spielt dabei für uns eine genau so wichtige Rolle wie die weitere Erforschung der Auswirkungen von Uranmunition.